

Der Ursprung des Reinheitsgebotes liegt in Bayern. Man spricht daher auch häufig vom "bayrischen Reinheitsgebot". Das bayerische Reinheitsgebot wurde am 23. April 1516 durch den bayerischen Herzog Wilhelm IV. in Ingolstadt erlassen. Dieser Erlass regulierte einerseits die Preise, andererseits die Inhaltsstoffe des Bieres.

Die Übernahme des Reinheitsgebotes in nationales Recht, ist im deutschen Biersteuergesetz definiert. Dies erfolgte im Jahr 1906.

Bis 1998 galt das Reinheitsgebot als das älteste Lebensmittelgesetz in Deutschland.

Urkunde zum Reinheitsgebot
Ausführliche Informationen zum Reinheitsgebot

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