

Kölsch ist nicht nur ein einmaliges Bier, es hat auch als Einziges eine Konvention! Die 'Kölsch-Konvention', im März 1986 von den 24 Kölsch-Brauern feierlich verabschiedet, regelt das Marktgeschehen rund ums Kölsch. Sie legt Wettbewerbsregeln mit dem Segen des Bundeskartellamtes fest, die verhindern, dass Außenstehende Kölsch produzieren und es verfälschen, oder es 'verwässern', wie der Jurist sagt.

In der Kölsch-Konvention steht übrigens auch, was Kölsch genau ist: ein helles, obergäriges, blankes, hopfenbetontes Vollbier.

Kölsch-Konvention im Wortlaut
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Kölsch ist eine geschützte geografische Angabe! |
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| Kölsch Konvention im Wortlaut |
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Lesen Sie die Kölsch-Konvention im Wortlaut |
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